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KI-Verordnung für KMU: Was gilt jetzt, was wurde verschoben?
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt unmittelbar in Deutschland und Österreich. Mit dem Digital-Omnibus zu KI, Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, wurden mehrere Fristen und Pflichten geändert. Überblick für kleine und mittlere Unternehmen:
Bereits anwendbar
- Seit 2. Februar 2025: Verbotene Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4) (RTR-Zeitplan).
- Art. 4 in neuer Fassung: Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen muss nicht garantiert werden. Kommission und Mitgliedstaaten sollen insbesondere KMU dabei unterstützen (Art. 1 Nr. 5 der Verordnung (EU) 2026/1744).
- Seit 2. August 2026: Transparenzpflichten nach Art. 50, z. B. Hinweis, wenn Menschen mit einem KI-System (etwa einem Chatbot) interagieren, und Offenlegung von Deepfakes. Für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 gilt für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, eine Übergangszeit von vier Monaten, also bis 2. Dezember 2026 (Erwägungsgrund 38 der Verordnung (EU) 2026/1744; RTR-Zeitplan).
Verschoben durch den Digital-Omnibus
- Hochrisiko-KI nach Anhang III (z. B. Personalauswahl, Kreditwürdigkeit): Pflichten gelten ab 2. Dezember 2027 (Erwägungsgrund 40 der Verordnung (EU) 2026/1744).
- Hochrisiko-KI in Produkten nach Anhang I: ab 2. August 2028 (ebenda).
- Neue Verbote in Art. 5 Abs. 1: KI-Systeme zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Darstellungen identifizierbarer Personen und von Missbrauchsdarstellungen von Kindern (Art. 1 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2026/1744). Laut RTR gilt das Verbot sexualisierter Deepfakes ab 2. Dezember 2026.
Drei Schritte für diese Woche
- Liste aller eingesetzten KI-Tools anlegen (auch ChatGPT, Copilot, Übersetzungs- und Bewerbertools).
- Pro Tool festhalten: Zweck, Verantwortliche, ob Kunden mit dem Tool interagieren (Art. 50), ob ein Anhang-III-Bereich berührt ist.
- Schulungs- und Informationsmaßnahmen zur KI-Kompetenz dokumentieren.
Amtliche Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 – EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zu KI) – EUR-Lex
- Bundesnetzagentur – KI-Service Desk
- RTR – KI-Servicestelle (Österreich)
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Das EURO AI Register ist ein Dokumentationswerkzeug; es ersetzt keine rechtliche Prüfung und stellt keine Konformität fest. Stand: 14. Oktober 2026.