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KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung: Was KMU in Österreich jetzt tun sollten

Zuletzt geprüft: 13. Okt. 2026

Kurz gesagt. Seit 2. Februar 2025 müssen alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen setzen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern. Das gilt auch, wenn Ihre Mitarbeitenden nur ChatGPT oder ein Übersetzungstool nutzen. Ein Zertifikat ist nicht nötig: Laut Europäischer Kommission genügen interne Aufzeichnungen über Schulungen oder Anleitungen. Die nationale Aufsicht und Durchsetzung gelten ab August 2026.

Ein Schritt jetzt: Erstellen Sie kostenlos Ihre Art.-4-Aufzeichnung (ohne Konto; Ihre Daten bleiben im Browser; mit einem fiktiven Beispielunternehmen zum Ansehen). Art. 4 verlangt keine kostenpflichtige Schulung und kein Zertifikat.

Was verlangt Art. 4?

Art. 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu setzen, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten (etwa externe Dienstleister). Seit der Änderung durch den Digital-Omnibus 2026 ist kein bestimmtes „ausreichendes Maß“ mehr vorgeschrieben, die Pflicht selbst bleibt aber bestehen.

Welche Behörde ist in Österreich zuständig?

Mit Stand 13. Oktober 2026 nennt die Liste der Europäischen Kommission noch keine zentrale Kontaktstelle in Österreich. Wir nennen daher keine Behörde: noch nicht offiziell benannt. Den aktuellen Stand finden Sie in der Liste der Europäischen Kommission.

Was Sie diese Woche tun

  1. KI-Tools auflisten. Halten Sie fest, welche KI-Systeme und KI-Funktionen Ihr Unternehmen nutzt oder anbietet (Chatbots, Schreibhilfen, Übersetzung, KI in Buchhaltungs- oder HR-Software).
  2. Mitarbeitende einweisen. Erklären Sie pro Tool, wofür es verwendet werden darf, welche Risiken es gibt (etwa erfundene Antworten) und was nicht eingegeben werden darf (etwa personenbezogene Kundendaten).
  3. Mit Datum dokumentieren. Notieren Sie, wer wann welche Schulung oder Anleitung erhalten hat. Diese Aufzeichnung ist Ihr Nachweis.

Kostenlose Hilfsmittel

Preise

Das Register ist für ein KI-System kostenlos. Die Mitgliedschaft kostet 19 US-Dollar pro Monat und erlaubt unbegrenzt viele Systeme. Der Preis ist in US-Dollar festgelegt; der Euro-Betrag hängt vom Wechselkurs Ihrer Bank oder Karte ab.

English summary

Austria: Article 4 of the EU AI Act (AI literacy) has applied since 2 February 2025 to every provider and deployer of an AI system, including businesses whose staff only use tools such as ChatGPT. No certificate is needed; an internal record of trainings or guidance is enough (European Commission Q&A). National supervision and enforcement apply from August 2026. As of 13 Oct 2026 the European Commission's list shows no single point of contact for Austria, so we name no authority (not yet officially designated). What to do this week: list your AI tools, brief your staff, keep a dated record. Free: EURO AI Register (first AI system free, printable Article 4 record, data stays in your browser) and the risk-tier checker; membership US$19/month for unlimited systems. Not legal advice.

Offizielle Quellen

Keine Rechtsberatung. Dies ist eine unabhängige Erklärung, keine Veröffentlichung der EU oder einer Behörde. Das Register ist ein Hilfsmittel zur Dokumentation, kein Nachweis der Rechtskonformität. Zuletzt geprüft: 13. Okt. 2026.

Erstellt vom Unadhi-EURO-AI-Team. Mit KI erstellt, von Menschen geprüft. Keine Rechtsberatung.