Chatbot und Artikel 50: Hinweis „Sie sprechen mit einer KI“ (KMU in Deutschland)
Ein nächster Schritt: Erstellen Sie einen einfügefertigen Art.-50-Hinweis (Chatbot und weitere Fälle, auch auf Deutsch) mit dem kostenlosen Art.-50-Hinweisgenerator (im Browser; es wird nichts hochgeladen). Danach tragen Sie den Chatbot in das EURO AI Register ein (kostenlos für bis zu 10 KI-Systeme).
Wer muss informieren?
Artikel 50 Absatz 1 richtet sich an Anbieter von KI-Systemen, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind: Das System muss so konzipiert und entwickelt sein, dass Nutzer erfahren, dass sie mit einer KI sprechen. Wer einen Chatbot unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann Anbieter sein. Nutzen Sie den Chatbot eines Drittanbieters auf Ihrer Website (Arztpraxis, Immobilienmakler, Fitnessstudio, Onlineshop, Steuerberatungskanzlei), prüfen Sie, ob bereits ein Hinweis angezeigt wird; falls nicht, ergänzen Sie einen klaren Hinweis in der ersten Nachricht. Das ist der einfache, sichere Weg.
Ab wann gilt das?
- Artikel 50 (Transparenz): ab 2. August 2026 (allgemeiner Geltungsbeginn, Art. 113 Verordnung (EU) 2024/1689).
- Maschinenlesbare Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 2) für generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden: bis 2. Dezember 2026 (neuer Art. 111 Abs. 4 durch Verordnung (EU) 2026/1744).
- Hochrisiko: nicht August 2026 – 2. Dez. 2027 / 2. Aug. 2028.
Was sollte im Hinweis stehen?
Artikel 50 Absatz 1 verlangt die Information, dass die Person mit einem KI-System interagiert. Praktisch: ein kurzer, sichtbarer Satz beim ersten Kontakt, zum Beispiel „Sie chatten mit einem KI-System, nicht mit einem Menschen.“ Artikel 50 Absatz 5 verlangt eine klare und eindeutig erkennbare Information spätestens bei der ersten Interaktion, barrierefrei zugänglich. Ein Satz, der nur in der Datenschutzerklärung steht, erscheint nicht im Chatfenster – zeigen Sie ihn dort. Ihre Informationspflichten nach der DSGVO bleiben daneben bestehen (Art. 50 Abs. 6).
Ausnahmen („offensichtlich“ und weitere)
- Aus dem Kontext offensichtlich: Die Pflicht entfällt, wenn es für eine angemessen informierte, aufmerksame und verständige Person offensichtlich ist, dass sie mit einer KI spricht. Ein kurzer Hinweis bleibt die vorsichtige Wahl.
- Gesetzlich zugelassene Systeme zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten (mit Schutzvorkehrungen): nicht von Absatz 1 erfasst, außer sie stehen der Öffentlichkeit zur Anzeige einer Straftat zur Verfügung.
Beispiele aus deutschen Branchen
- Arzt- oder Zahnarztpraxis: Terminassistent auf der Website oder am Telefon – Hinweis beim Öffnen des Chats bzw. zu Beginn des Anrufs.
- Immobilienmakler: Bot zu Exposés – sagen, dass Antworten KI-generiert sind und Fehler enthalten können.
- Fitnessstudio: Chatbot zu Öffnungszeiten und Verträgen – gleiche Regel.
- Onlineshop: Kaufberatungs-Assistent – Hinweis plus Link zur Datenschutzerklärung.
- Steuerberatungskanzlei: FAQ-Assistent für Mandanten – nicht den Eindruck erwecken, eine Mitarbeiterin antworte live.
Welche Behörde in Deutschland?
Die Liste der Europäischen Kommission nennt die Bundesnetzagentur als zentrale Kontaktstelle für die Marktüberwachung in Deutschland. Laut Kommission ist die nationale Benennung noch nicht endgültig beschlossen. Den aktuellen Stand finden Sie in der Liste der Europäischen Kommission.
FAQ
Unser Drittanbieter-Chatbot zeigt schon „KI-Assistent“. Reicht das?
Wenn die Nachricht ab dem ersten Kontakt klar macht, dass der Nutzer mit einer KI spricht, sind Sie nah an Absatz 1. Prüfen Sie Sichtbarkeit und Barrierefreiheit (Art. 50 Abs. 5). Keine Rechtsberatung.
Gilt das auch für einen KI-Telefonassistenten?
Ja, wenn das System für die direkte Interaktion mit Menschen bestimmt ist. Sagen Sie es zu Beginn des Gesprächs, zum Beispiel: „Sie sprechen mit einem KI-Assistenten.“
Gelten die Hochrisiko-Regeln auch ab August 2026?
Nein. Nach der Verordnung (EU) 2026/1744 gilt Anhang III ab dem 2. Dezember 2027 und Anhang I ab dem 2. August 2028. Artikel 50 ist davon getrennt.
Ist das ein offizielles EU-Werkzeug?
Nein. Seiten und Werkzeuge von Unadhi EURO AI: keine Rechtsberatung und keine amtliche Veröffentlichung der EU.
English summary
Germany: From 2 August 2026, Article 50(1) of Regulation (EU) 2024/1689 requires providers of AI systems intended to interact directly with people (chatbots, voice assistants) to inform users that they are interacting with an AI system, unless that is obvious from the context to a reasonably well-informed, observant and circumspect person. Show information clearly at the latest at the first interaction (Art. 50(5)). High-risk rules are not from August 2026: Annex III from 2 December 2027, Annex I from 2 August 2028 (Regulation (EU) 2026/1744). The Commission’s MSA list names the Bundesnetzagentur (Federal Network Agency) as Germany’s single point of contact; the national designation is not yet final. Free: Art.50 notice generator and EURO AI Register (free for up to 10 AI systems). Not legal advice; not an official EU tool.
Amtliche Quellen
- Regulation (UE) 2024/1689 (AI Act), Article 50 and Article 113 (EUR-Lex)
- Regulation (UE) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI): Art.111(4), Art.50(7) (EUR-Lex)
- European Commission: market surveillance authorities under the AI Act
- European Commission: Code of Practice on Transparency of AI-generated Content (voluntary; final code 10 June 2026)
Dies ist keine Rechtsberatung. Es ist eine unabhängige Erklärung, keine Veröffentlichung der EU oder einer Behörde. Verbindlich ist der deutsche Wortlaut im Amtsblatt der EU. Generator und Register sind Dokumentationshilfen, kein Nachweis der Einhaltung. Last checked: 14 Oct 2026. Official text checked against the Official Journal via the Publications Office cellar on 14 Oct 2026.
Erstellt vom Team Unadhi EURO AI. Mit KI verfasst, von Menschen geprüft. Dies ist keine Rechtsberatung.